eng-nied-jap-schwed-35.gif (612 Byte)Teilnahmebedienungen für Marktstände Verkauf Holzteller
13. Mittelalterliches Spectaculum in Oberwesel am Rhein
Pfingsten Samstag, 10., Pfingstsonntag, 11. und Pfingstmontag, 12. Juni 2008, jeweils ab 11 Uhr

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Oberwesel am Rhein, Mittelrhein, mit Schönburg und Liebfrauenkirche, © 2005 WHO
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13. Mittelalterliches Spectaculum in Oberwesel am Rhein
Pfingsten Samstag, 10., Pfingstsonntag, 11. und Pfingstmontag, 12. Juni 2008, jeweils ab 11 Uhr

Teilnahmebedingungen für Marktstände

Um eine authentische Ausgestaltung des Spectaculums in Oberwesel sicherzustellen, gelten für alle Teilnehmer folgende Bedingungen:

Bekleidung: Alle Teilnehmer haben eine zeitgerechte Gewandung, nach Möglichkeit berufsgebunden, zu tragen.
Bei der Wahl der Stoffe und Farben ist besondere Sorgfalt zu treffen.

Essen und Trinken: a) Trinkgefäße aus Ton (aber kein blau/grau Salzglasur) oder Holz (keine Glas, Papp- oder Plastikbecher )

b) Essgeschirr: Ton- oder Holzteller, Holzlöffel, Messer (kein Kunststoff, Pappe, Porzellan. Glas, o. ä.)

c) Servietten: nur aus Stoff (z.B. Baumwolle oder Leinen), es gibt keine Papierservietten

Zulassung: Alle angebotenen Waren und Stände werden vom Festkommitee vor der Eröffnung geprüft und zugelassen. Allen Mitwirkenden wird die Zulassung nur unter der Erfüllung der Teilnahmebedingungen gewährt.
Bei Nichterfüllung muss der Stand schnellstmöglich vom Festgelände entfernt werden.
Den Anordnungen des Veranstalters ist umgehend Folge zu leisten.

Marktstände: a) Der Bau erfolgt aus Holz, Reisig, Stroh und Tuch in zeitgemäßer Ausführung.
Es gibt keine Sonnenschirme oder Trödelmarktstände, ebenso keine sichtbaren Kunststoff-Folien zum Abdecken
Schrauben zu kaschieren.

b) Technische Hilfsmittel dürfen nicht sichtbar verwendet werden: dazu gehören Kühlgeräte, Elektro- oder Gasöfen und -brenner, etc. Gegenstände, die von ihrem Ursprung her nicht mittelalterlich sind, müssen vom Stand entfernt werden.

c) Beleuchtung erfolgt nur mit Kerzen, Fackeln oder Öllampen. Feuerlöscher muss im Stand vorhanden sein (mindestens 6 kg).

d) Es gibt keine Glasvitrinen (ausgenommen bei Imkern ), keine Glasbilderrahmen, keine Fotokopien oder Computerdrucke.Papier als preis- und Hinweisschilder ist nicht erlaubt.

Verkauf und Herstellung von Waren: a) Getränke: Wein, Bier (nur aus dem Holzfass), Wasser, Säfte, Tee, Kaffee, Kakao, etc.

b) Essen: Würste, Gekochtes, Gebratenes und Gebackenes. Aber kein Ketchup, keine Pommes Frites, keine Bratwurst mit Brötchen oder andere Waren der Fast-Food-Küche.

c) Handwerkliche Waren müssen dem mittelalterlichen Angebot der Form und dem Wesen nach dem mittelalterlichen Angebot entsprechen. Das Handwerk muss aktiv auf dem Stand demonstriert werden.

Teilnahmebedingungen für Marktstände


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