19.
Mittelalterliches Spectaculum in Oberwesel am Rhein 2020
Pfingsten Samstag,
30. Mai, Pfingstsonntag, 31. Mai und Pfingstmontag, 1. Juni 2020, jeweils ab 11 Uhr
Teilnahmebedingungen für Marktstände
Um eine authentische Ausgestaltung des Spectaculums in
Oberwesel sicherzustellen, gelten für alle Teilnehmer folgende Bedingungen:
Bekleidung:
Alle Teilnehmer haben eine zeitgerechte Gewandung, nach Möglichkeit
berufsgebunden, zu tragen. Bei der Wahl der Stoffe und Farben ist besondere
Sorgfalt zu treffen.
Essen und Trinken:
a) Trinkgefäße sind aus Ton (aber kein blau/grau Salzglasur), Holz
(kein Glas, Papp- oder Plastikbecher) oder Horn
b) Eßgeschirr: Ton- oder Holzteller, Holzlöffel, Messer (kein
Kunststoff, Pappe, Porzellan, Glas, o. ä.)
c) Servietten: nur aus Stoff (z. B. Baumwolle oder Leinen), es gibt
keine Papierservietten
Marktstände:
a) Der Bau erfolgt aus Holz, Reisig, Stroh und Tuch in zeitgemäßer
Ausführung. Es gibt keine Sonnenschirme oder Trödelmarktstände. Ebenso gibt
es keine sichtbaren Kunststofffolien zum Abdecken. Schrauben sind zu
kaschieren.
b) Technische Hilfsmittel, wie Kühlgeräte, dürfen nicht sichtbar
verwendet werden. Elektroöfen, Gasöfen und –brenner dürfen überhaupt nicht
verwendet werden. Gegenstände, die von ihrem Ursprung her nicht
mittelalterlich sind, müssen vom Stand entfernt werden.
c) Beleuchtung erfolgt nur mit Kerzen, Fackeln oder Öllampen. Deshalb
mind. 6 kg Feuerlöscher im Stand.
d) Es gibt keine Glasvitrinen (ausgenommen bei Imkern), keine
Glasbilderrahmen, keine Fotokopien oder Computerausdrucke. Papier als Preis-
oder Hinweisschilder ist nicht erlaubt.
e) Brandschutz: Jeder Standbetreiber hat einen zugelassenen und nicht
abgelaufenen mindestens 6 kg Feuerlöscher –verdeckt- bereit zu halten.
Verkauf und Herstellung von Waren:
a) Getränke: Wein, Bier (nur aus dem Holzfaß), Wasser, Säfte, Tee,
Kaffee, Kakao, etc.
b) Essen: Würste, Gekochtes, Gebratenes und Gebackenes. Aber kein
Ketchup, keine Pommes Frites, keine Bratwurst mit Brötchen oder andere Waren
der Fast-Food Küche.
c) Handwerkliche Waren müssen dem mittelalterlichen Angebot der Form
und dem Wesen nach entsprechen. Das Handwerk muß aktiv auf dem Stand
demonstriert werden.
Zulassung:
Alle angebotenen Waren und Stände werden vom Veranstalter vor der
Eröffnung geprüft und zugelassen. Allen Mitwirkenden wird die Zulassung nur
unter der Erfüllung der Teilnahmebedingungen gewährt. Bei Nichterfüllung muß
der Stand schnellstmöglich vom Festgelände entfernt werden. Den Anordnungen
des Veranstalters ist umgehend Folge zu leisten.
Mittelalterliches
Spectaculum
in Oberwesel am Rhein
Historische
Handwerkskunst, Gaukler und Spielleute
Kartenvorverkauf
bei der
Tourist-Information
Vor 800 Jahren
gehörte Oberwesel
zu Magdeburg
Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel
Oberwesel Rhein Hotelführer Hotels
Ferienwohnungen
Rheinhotels | Hotel Hotels Rhein
Mosel Hotel Hotels Eifel |
Hunsrück Hotels
Ferienwohnung
Ferienwohnungen Ferienhäuser Rhein
Pension Pensionen
Ferienwohnung Deutschland Hotelliste Deutschland
Burghotel Burghotels |
Burghotels in
Deutschland
Mit einem
Online-Formular bei mehreren Hotels gleichzeitig anfragen
Mit einem
Online-Formular bei mehreren Ferienwohnungen gleichzeitig anfragen
|